Die Rolle des Notars beim Immobilienverkauf
Der Termin mit dem Notar besiegelt den Immobilienverkauf. Ohne ihn ist nach § 313b des Bürgerlichen Gesetzbuches kein Veräußerungsgeschäft von Immobilien möglich. In Deutschland hat es sich so eingebürgert, dass der Käufer das Notariat auswählt. Was dort passiert und welche Kosten damit verbunden sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wieso braucht es einen Notar für den Immobilienverkauf und was macht er?
Der Notar stellt beim Immobilienverkauf eine neutrale Amtsperson dar. Seine Aufgaben sind:
- unparteiische rechtliche Beratung von Käufer und Verkäufer
- Schutz vor schwerwiegenden Schadensfolgen
- Vertragsgestaltung
- Grundbuchänderung
Käufer und Verkäufer profitieren somit von dem Notar und seinem rechtlichen Fachwissen gleichermaßen. Für die Beurteilung des Kaufpreises und für die Beratung zu steuerlichen Themen ist er nicht zuständig.
Wie teuer ist der Notar in Hamburg oder Schleswig-Holstein beim Immobilienverkauf?
Die Notarkosten beim Haus- und Wohnungsverkauf in Hamburg oder Schleswig-Holstein belaufen sich auf rund 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises. In der Regel übernimmt der Käufer einen Großteil aller anfallenden Notarkosten. Verkäufer zahlen zumeist die Tilgung einer eingetragenen Grundschuld durch das Notariat. Doch Achtung: Der Verkäufer haftet gesamtschuldnerisch für jegliche Gebühren des Grundbuchamts und des Notars sowie die nach § 13 GrEStG anfallende Grunderwerbsteuer, falls der Käufer diese Rechnungen nicht bezahlt. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, schon vor der ersten Vorbesprechung mit dem zuständigen Notar Kenntnis über die Bonität des potenziellen Käufers zu erhalten. Als erfahrene Makler übernehmen wir diese Aufgabe. Bevor es zum Notartermin kommt, sollte der Käufer eine Finanzierungsbestätigung der kreditgebenden Bank vorlegen. Das schützt Verkäufer vor teuren Kosten.
Keine Nebenabreden
Für Käufer und Verkäufer ist ein einwandfreies Rechtsgeschäft im Rahmen des Haus- und Wohnungsverkaufs wichtig. Das schützt beide Parteien vor Streitigkeiten und Kosten. Deswegen dürfen Käufer und Verkäufer vor dem Notartermin keine Nebenabreden treffen, was auch im Kaufvertrag vermerkt ist. Dies betrifft vor allem die exakte Angabe des Kaufpreises. Geschieht dies nicht, liegt eine Manipulation der zu entrichtenden Grundsteuer vor. Ein niedrigerer Kaufpreis würde immerhin eine geringere Grundsteuer bewirken. Auch die etwaige Übernahme von Möbeln und Hausbestandteilen ist im Kaufvertrag festzuhalten. Als Sonderposten finden Sie keinen Eingang in die Grunderwerbssteuer.
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