Es geht nicht ohne: Wichtige Unterlagen für den Immobilienverkauf
Viele Unterlagen sind für den Immobilienverkauf erforderlich. Vom Grundrissplan bis hin zum Grundbuchauszug sollten die erforderlichen Dokumente bereits zu Beginn vorliegen, denn einige von ihnen sind für die Ermittlung des Immobilienwertes unerlässlich. Auch Kaufinteressenten möchten einige Unterlagen frühzeitig einsehen.
Für das Aufsetzen und die Abwicklung des Kaufvertrags benötigt zudem der Notar zahlreiche Dokumente zum Haus bzw. der Wohnung. Das Zusammentragen der Dokumente ist aufwendig, aber zwingend erforderlich. Ein erfahrener Makler – wie wir von Hamburg-Holstein-Immobilien – kann Ihnen einen Großteil dieser Arbeit abnehmen.
Unterlagen für den Hausverkauf
Hier ist ein erster Überblick, welche Unterlagen Sie für den Immobilienverkauf benötigen und wo Sie diese erhalten:
- Aktueller Grundbuchauszug: beim Grundbuchamt
- Flurkarte: beim Katasteramt
- Energieausweis: qualifizierte Energieberater bzw. Gebäudeenergieberater
- Moderner, neuer Grundriss: Architekt
- Baubeschreibung: Bauträger oder Bauamt
- Instandhaltungsmaßnahmen: Ihre entsprechenden Rechnungen der letzten Jahre
- Aufstellung vorhandener Darlehen: eigene Dokumente
- Eventuell: Miet- und Pachtverträge
Je nach Einzelfall können noch weitere Unterlagen hinzukommen. Hierzu gehört beispielsweise ein Nachweis zum Denkmalschutz, den die Denkmalschutzbehörde ausstellt.
Unterlagen für den Wohnungsverkauf
Beim Wohnungsverkauf benötigen Sie ähnliche Unterlagen wie für den Hausverkauf. Es gibt jedoch auch einige Unterschiede:
- Aktueller Grundbuchauszug: beim Grundbuchamt
- Moderner, neuer Grundriss: Architekt
- Energieausweis: qualifizierte Energieberater bzw. Gebäudeenergieberater
- Baubeschreibung: Bauträger oder Bauamt
- Protokolle der Eigentümerversammlungen: eigene Dokumente oder Hausverwaltung
- Aufstellung Instandhaltungsmaßnahmen: Ihre entsprechenden Rechnungen der letzten Jahre
- Aufstellung vorhandener Darlehen: eigene Dokumente
- Mietvertrag (bei Mietwohnungen): eigene Dokumente
- Teilungserklärung: beim Grundbuchamt
- Wohngeldabrechnung: eigene Dokumente oder Hausverwaltung
- Aktueller Wirtschaftsplan: bestellter Verwalter oder Hausverwaltung
Ob Eigennutz oder Investment: Kaufinteressenten können anhand des aktuellen Wirtschaftsplans, der Wohngeldabrechnungen und der Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen die wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Eigentümergemeinschaft absehen. Verkaufen Sie eine bereits vermietete Wohnung, übernimmt der Käufer den bestehenden Mietvertrag inklusive des Mieters, daher braucht er Einsicht in den Vertrag.
Mit Hamburg-Holstein-Immobilien auf der sicheren Seite
Die Beschaffung der Unterlagen für Haus- und Wohnungsverkauf ist aufwendig. Einige Dokumente verursachen zudem Kosten; auf diese Dokumente dann verzichten können Sie aus rechtlichen Gründen leider nicht. Fehlen Dokumente, kann der Notar beispielsweise keinen Kaufvertrag aufsetzen. Bereits während des Verkaufsprozesses muss ein Energiepass vorliegen, sonst drohen Geldstrafen von bis zu 15.000 €.
Übergeben Sie den gesamten Verkauf Ihrer Immobilie an unser erfahrenes Maklerteam und wir übernehmen gewissenhaft die Zusammenstellung aller Dokumente für die Immobilienvermittlung. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder per Telefon!