Was ist 2025 in der Immobilienbranche neu?

Für uns Immobilienexperten von Hamburg-Holstein-Immobilien sind die Neuerungen in der Immobilienbranche immer besonders interessant. Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Veränderungen und Entwicklungen mit sich, die sowohl für Immobilieneigentümer als auch für Mieter von Bedeutung sind.

Was steht dieses Jahr an Änderungen für die Branche an?

Im Jahr 2025 sind verschiedene Änderungen und Reformen in Kraft getreten, die einen großen Einfluss auf die Immobilienbranche haben werden. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Reform der Grundsteuer, die CO2-Steuer und die Verschärfung der Grenzwerte für Kamine und Holzöfen. Folgende Neuerungen sind zum 01.01.2025 in Kraft getreten: 

Grundsteuerreform

Seit dem 01.01.2025 ist die neue Grundsteuerreform in Kraft. Für die Berechnung der Grundsteuer für Immobilieneigentümer gelten nun neue Regeln mit dem Ziel, mehr Einheitlichkeit bei der Bewertung von Grundstücken zu schaffen. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nun auf Basis aktueller Daten, was zu einer gerechteren und vor allem zeitgemäßen Bewertung führt – allerdings auch die Steuerabgaben für viele Immobilieneigentümer erhöhen.

CO2-Steuer

Die CO2-Abgabe ist zu Beginn des Jahres gestiegen. Der Preis pro Tonne CO2 ist von 45 € auf 55 € erhöht worden. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für Immobilienbesitzer kann dies eine Erhöhung der Betriebskosten bedeuten, wenn noch auf fossile Brennstoffe gesetzt wird.

Austausch alter Kamine und Holzöfen

Ebenfalls ab 01.01.2025 treten verschärfte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei Kaminen und Holzöfen in Kraft. Alte Geräte müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden, um den neuen Standards zu entsprechen. Damit soll die Luftqualität verbessert und die Gesundheit der Bevölkerung geschützt werden.

Geplante und mögliche Änderungen für 2025

Neben den bereits in Kraft getretenen Reformen sind weitere Entwicklungen für das Jahr 2025 in der Pipeline. Diese geplanten und möglichen Veränderungen könnten auch die Immobilienwirtschaft beeinflussen – sind aber teilweise noch von der politischen Lage abhängig.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Sollte es bis Ende 2025 keine Neuregelung geben, würde die bisherige Mietpreisbremse auslaufen. Die Mietpreisbremse hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, übermäßige Mietsteigerungen zu verhindern und die Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten zu regulieren.

Gebäudetyp E

Eine weitere mögliche Änderung ist der Gebäudetyp E, der im November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Dieser Gebäudetyp soll das Bauen vereinfachen, indem auf bestimmte Komfortstandards verzichtet wird. Ob der neue Bundestag nach der Ampel diesen Gebäudetyp übernehmen wird, ist derzeit noch unklar.

Ihr verlässlicher Partner in einem sich wandelnden Markt

Das Jahr 2025 bringt viele Veränderungen und Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft mit sich. Bleiben Sie stets über die aktuellen Entwicklungen informiert und ergreifen Sie, wenn nötig, rechtzeitig Maßnahmen. Die Experten von Hamburg-Holstein-Immobilien stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche und zuverlässige Beratung.

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